Von Energiesuffizienz findet man in der Bundespolitik und der Bundesverwaltung bestenfalls Spuren. Zu Recht?
Im Energieartikel der Bundesverfassung ist die «sparsame und rationelle Energienutzung» ein zentrales Ziel. Das Bundesamt für Energie stellt sich auf den Standpunkt, das sei einzig als Bekenntnis zur Energieeffizienz zu verstehen; für eine Suffizienzpolitik fehle eine Rechtsgrundlage.
In der Kurzstudie «Energiesuffizienz in Verfassung und Gesetzen» habe ich für die Schweizerische Energie-Stiftung genauer hingeschaut. Fazit: Das Spargebot der Bundesverfassung ist zentral und meint auch Suffizienz. Allerdings verliert sich die Suffizienz immer mehr, je konkreter die Vorschriften werden.




