Die Jugendanwaltschaft klagt ein Kind an, nachdem es von einem Auto angefahren worden ist. – «WOZ Die Wochenzeitung» vom 16. Februar 2006 Es gibt einen verräterischen Satz in der Anklageschrift der Jugendanwaltschaft Schaffhausen (JugA) gegen Susanne Koch: «Für Verkehrsteilnehmer war diese Vormarkierung auf der Strasse schlecht erkennbar.» Die Rede ist von einer Stelle der Schaffhauser Emmersbergstrasse, an der sich normalerweise ein Fussgängerstreifen befindet, wo zu dem Zeitpunkt, von dem hier die Rede ist, aber der Belag erneuert wurde, sodass der Streifen lediglich mit Kreidestrichen markiert war. Für FussgängerInnen sind solche provisorischen Markierungen gut sichtbar; «schlecht erkennbar» sind sie einzig für (ortsunkundige) MotorfahrzeugfahrerInnen. Die Formulierung der JugA impliziert: VerkehrsteilnehmerIn ist, wer sich mit Motor bewegt.
Weshalb gibt es kaum Widerstand gegen den alltäglichen Verkehrsterror? Zwei Thesen, vier ExpertInnen. – Geschrieben für den Auto-Schwerpunkt der «WOZ Die Wochenzeitung» vom 3. März 2005 anlässlich des Jubiläums-Autosalons in Genf. Gebote einer vernünftigen Verkehrserziehung: Lass dich nicht verarschen! Spiele auf der Strasse – sei höflich, wenn ein Auto kommt, und lass es vorbei – aber spiel zuerst dein Spiel zu Ende! Lach den aus, der glaubt, sein Fortkommen sei wichtiger als dein Spiel!
Natürlich geht vernünftige Verkehrserziehung nicht. Ein Viertel der fünfjährigen Kinder in der Stadt und ein Drittel auf dem Land dürfen nicht unbeaufsichtigt ins Freie – in erster Linie, weil die Eltern den Strassenverkehr fürchten. Realistische Verkehrserziehung: Pass auf! Kusche! Sei demütig! Steigt der Mensch in ein Auto, wird er ein anderes Wesen, sagt Verkehrsexperte Hermann Knoflacher*. Von Appellen hält er wenig. – WOZ Die Wochenzeitung vom 16. Oktober 2003
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AutorMarcel Hänggi, Zürich Themen
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