«Transparenz» ist ein Zauberwort im modernen Hochschulbetrieb. Aber wie halten es Schweizer Universitäten, wenn man wissen will, was sie nicht sagen wollen? Wenn man es genau wissen will, entpuppt sich das Zauberwort als leeres Bekenntnis.
Mit einer teilweise privaten Wissenschaftsfinanzierung – wie mit dem Umstand, dass Wissenschafterinnen und Wissenschafter vermehrt für Privatunternehmen tätig sind oder gleich selber Unternehmen gründen – sind Chancen verbunden, aber es besteht auch das Risiko von Interessenkonflikten. Transparenz könnte das Risiko reduzieren: Deshalb verlangen zahlreiche Wissenschaftsjournale von ihren Autorinnen und Autoren, allfällige Interessenbindungen offenzulegen (ob sie es tun, steht auf einem anderen Blatt).
Offensichtlich verfolgen die Schweizer Unis eine Praxis, zu der sie öffentlich nicht stehen wollen.
Seit 2006 ist das Bundesgesetz über das Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung (BGÖ) in Kraft: Alle Informationen der Bundesverwaltung, die nicht explizit vertraulich sind, sind öffentlich. Damit können Behörden und auch öffentliche Hochschulen nicht mehr einfach selber bestimmen, wie transparent oder intransparent sie sein wollen. Gestützt auf das BGÖ respektive sein kantonales Pendant in Zürich habe ich an die beiden ETH und an die Uni Zürich Akteneinsichtsgesuche gestellt.
1. Universität Zürich - UBS: Volle Transparenz nach anderthalb Jahren
2. ETH Lausanne: Geheimvertrag mit Nestlé
3. ETH Zürich - Syngenta: nicht geheim – aber auch nicht ganz öffentlich
4. Beide ETH: Fragwürdiger Persönlichkeitsschutz
5. Ein Blick nach Basel (zu den Kollegen der Tageswoche)
6. Ein Blick nach Deutschland: Universität Köln und Bayer vor Gericht; Hochschulwatch
7. Mehr zum Thema
Am 19. April 2012 gibt die Uni Zürich (UZH) einen Deal mit der UBS bekannt: Die UBS stiftet der Uni über eine Stiftung 100 Millionen Franken zum Aufbau des mit der Uni assoziierten UBS International Center of Economics in Society. Auf Anfrage, ob man den Vertrag einsehen dürfe, sagt die Pressestelle: Nein. Aber geheim ist der Vertrag selbstverständlich nicht...
Ich und mein Kollege Matthias Daum (Die Zeit, Redaktion Schweiz) stellen gestützt auf das kantonaleInformations- und Datenschutzgesetz ein Akteneinsichtsgesuch, das die Uni ablehnt. Dagegen rekurrieren wir vor der Rekurskommission der Zürcher Hochschulen (Reko). Die Uni wehrt sich mit Händen und Füßen. Als sie realisiert, dass sie rechtlich keine Chance hat, versucht sie eine Flucht nach vorn: Sie legt der Reko eine massiv eingeschwärzte Vertragskopie vor: So viel wäre sie allenfalls bereit offenzulegen. Die Reko fällt einen Zwischenentscheid: Der eingeschwärzte Vertrag muss offen gelegt werden.
Im Herbst 2013 fällt die Reko den (qualitativ schwachen) Schlussentscheid: Die meisten Einschwärzungen sind illegitim; der Vertrag muss zu rund 90 Prozent offen gelegt werden. Gegen den Entscheid legen Daum und ich beim Zürcher Verwaltungsgericht Beschwerde ein: Wir wollen alles. Unterdessen ist der Rektor über den «Fall Mörgeli» gestolpert und unerwartet zurückgetreten. Die Interimsschulleitung beschließt, den Verwaltungsgerichtsentscheid nicht abzuwarten, und publiziert den Vertrag integral. Hier meine Analyse in der WOZ.
Die Verzögerungstaktik der UZH war ein Schuss ins eigene Bein: Indem die UZH zuerst einen eingeschwärzten Vertrag vorgelegt hat, machte sie deutlich, was sie der Öffentlichkeit um jeden Preis vorenthalten wollte. Es sind dies vor allem diese Punkte:
- dass nicht nur die formelle Vertragspartnerin der UZH, die (zu diesem Zweck gegründete) UBS Foundation, sondern auch die UBS selber Gegenstand des Deals ist;
- dass der Vertrag eine Exklusivitätsklausel enthält und
- dass es sich um einen Ad-personam-Vertrag für Prof. Ernst Fehr handelt, der damit seine Machtposition an der Wirtschaftsfakultät der UZH weiter ausbaut.
Und was meint die Geldgeberin? An ihrer Generalversammlung am 7. Mai 2014 sagte Konzernchef Ermotti laut dem Blick am Abend unter Applaus: «Selten wurde jemand für eine so gut gemeinte Geste so kritisiert wie wir.» Die Art, wie sich einige inhaltlich und in der Tonalität geäussert hätten, sei inakzeptabel: «Ich finde das schade. Und damit drücke ich mich noch höflich aus!»
Die Chronologie im Detail
2. April 2012: Der Universitätsrat billigt den Vertrag, den die UZH mit UBS abschließen will, trotz gewisser Bedenken wegen der «strukturbildenden Effekte», die er haben wird.
19. April 2012: Die Uni und die UBS präsentieren ihre Kooperation an einer Pressekonferenz. Leiter des neuen UBS Center wird Ernst Fehr, der bereits Direktor des Volkwirtschaftlichen Instituts an der Uni Zürich ist. Das Abkommen soll im Universitätsrat heftig umstritten gewesen sein – das wissen wir damals aber noch nicht. Die Vertreter der Uni betonen, die akademische Freiheit sei vertraglich geschützt. Keiner der anwesenden Journalisten will es genauer wissen.
21. April 2012: Ich bitte den Pressesprecher der Uni, Beat Müller, mir den Vertrag zu zeigen, der die akademische Freiheit schütze. Das gehe nicht, sagt Müller – und bestreitet gleichzeitig, dass der Vertrag geheim sei.
24. April: Ich stelle ein Akteneinsichtsgesuch und berufe mich auf das kantonale Informations- und Datenschutzgesetz. Laut dem Gesetz müsste die Uni innert 30 Tagen reagieren – entweder, indem sie mir die gewünschten Informationen aushändigt, oder indem sie eine Verfügung ausstellt. Ebenfalls ein Akteneinsichtsgesuch stellt, unabhängig von mir, Kollege Daum. Später werden wir unsere Gesuche zusammenlegen.
5. Juni 2012: Die Uni lehnt das Gesuch vollumfänglich ab. Erst auf mein Nachhaken und nach Ablauf der gesetzlich vorgesehenen Frist stellt sie eine Verfügung aus. Rektor Andreas Fischer begründet die Ablehnung mit zwei Gründen: «Seitens der UZH besteht ein erheblicher Bedarf an der Akquirierung von Drittmitteln. Durch die Veröffentlichung von Verträgen wie denjenigen der UBS mit der UZH entsteht ein beträchtliches Risiko, dass zukünftige Sponsoren von einem Engagement zu Gunsten der UZH abgehalten werden. Die UBS ihrerseits hat ein berechtigtes privates Interesse an der Geheimhaltung, da der Vertrag Elemente enthält, die Geschäftsgeheimnisse der UBS betreffen.» Die Forschungs- und Lehrfreiheit der UZH sei aber «explizit und vollumfänglich gewahrt.»
6. Juni 2012: Der Regierungsrat antwortet auf eine Interpellation des Kantonsrats Moritz Spillmann, weshalb der Vertrag geheim sei. Interessanterweise argumentiert er mit «überwiegend privaten Interessen» der Bank. Von öffentlichen Interessen, die durch eine Offenlegung des Vertrags verletzt würden, spricht die regierungsrätlichen Antwort nicht.
19. Juni 2012: Ich rekurriere gegen die Ablehnung des Akteneinsichtsgesuchs bei der Rekurskommission der Zürcher Hochschulen (Reko). Das selbe tut Daum. Das Verfahren mit mehreren Re- und Duplikrunden beginnt zu laufen.
14. August 2012: Die Reko stellt mir die Stellungnahme der UZH zu, die auch eine kurze Stellungnahme der UBS Foundation enthält. Die UZH besteht darauf, das Akteneinsichtsgesuch sei vollständig abzulehnen und die Verfahrenskosten seien den Rekurrenten aufzuerlegen. Doch immerhin erfüllt die UZH einen Teil meiner Forderung und zitiert diejenigen Passagen des Vertrags, die die akademische Unabhängigkeit garantieren. Sie scheinen mir sauber zu sein; anders als beispielsweise an den beiden ETH üblich erhält die UBS auch keine Mitsprache bei Berufungen. Na bitte – warum denn nicht von Anfang an? Allerdings kann ich nicht beurteilen, ob diese Passagen wirklich die entscheidenden sind, solange ich den Rest des Vertrags nicht kenne. – Pikant: Bisher hatte es die Uni stets vermieden, das Wort «geheim» zu verwenden. Aus der Stellungnahme der UBS Foundation geht hervor, dass der Vertrag eine Geheimhaltungsklausel enthält. Selbst um die völlig unverfänglichen Passagen offenzulegen, brauchte der Rektor das Einverständnis der Foundation.
Ein bisschen beleidigt verwahrt sich Rektor Fischer in einer seiner Stellungnahmen gegen die «unterschwelligen Verdächtigungen, die der Rekurrent M. Hänggi offensichtlich aufgrund von Vorkommnissen an anderen Universitäten vorbringt» (er bezog sich hierauf). Ich habe nie verdächtigt, sondern lediglich darauf verwiesen (und das nicht «unterschwellig»), dass andere Unis Verträge mit einer Bank abgeschlossen haben, die die akademische Freiheit verletzten – und dass, solange die UZH den Vertrag mit der UBS geheim hält, keine Möglichkeit besteht, eine Verletzung der akademischen Freiheit in diesem Fall auszuschließen. Solange die UZH geheimniskrämert, sollte sie nicht beleidigt tun, wenn man ihre Redlichkeit bezweifelt.
Herbst 2012: Die Reko holt eine Stellungnahme der IDG-Fachstelle der Staatskanzlei ein. Die Stellungnahme spricht zu unseren Gunsten: Die Furcht, in künftigen Vertragsverhandlungen benachteiligt zu sein, ist kein vom Gesetz geschütztes Interesse, das gegen die Offenlegung des Vertrags spräche.
6. Januar 2013: Ich publiziere in der «NZZ am Sonntag» eine Doppelseite zum Thema der Annäherung der öffentlichen Hochschulen an die Privatwirtschaft (Seite 1 als PDF; Seite 2 als PDF).
Januar 2013: Die Uni ergreift die Flucht nach vorn und legt der Reko eine exzessiv eingeschwärzte Vertragskopie vor, die sie allenfalls – wenn es denn unbedingt sein muss – offenzulegen bereit wäre.
28. Februar 2013: Ursula Pia Jauch, Titularprofessorin für Philosophie an der UZH, und Markus Müller, Ordinarius für Staatsrecht an der Uni Bern, publizieren in der Zeit (Schweiz) zusammen mit 25 weiteren Erstunterzeichnern den «Zürcher Appell», mit der sie ihren Protest gegen den UBS-Deal der Uni Zürich ausdrücken. In der Debatte, die sich darauf in den Medien entspinnt, melden sich natürlich auch Fürsprecher der UZH zu Wort, so etwa Georg von Schnurbein, stiftungsfinanzierter Assistenzprofessor für Philanthropy Studies der Uni Basel, in der NZZ vom 1. März und Werner Inderbitzin, emeritierter Rektor der ZHAW, in derNZZ am Sonntag vom 13. März. Interessant dabei: Sie beide sind sich einig, dass privates Uni-Sponsoring nur unter der Voraussetzung der Transparenz legitim sei. Aber die ist im Fall UZH-UBS ja eben nicht gegeben.
Ende Februar / Anfang März 2013: Sowohl Rektor Fischer wie UBS-Center-Direktor Fehr haben die Chuzpe, in Interviews zu behaupten, die Uni habe ja die Passagen des Vertrags, die die akademische Freiheit schützen, publiziert. Haben sie aber nicht: Publiziert habe die allein ich auf meiner Website.
25. März 2013: Kantonsrat Moritz Spillmann reicht eine parlamentarische Initiative ein, die verlangt, dass die Universität «über finanzielle Unterstützung informiert» und «vertragliche Regelungen über die finanzielle Unterstützung durch Dritte» öffentlich sind.
Ende April 2013: Die Reko entscheidet in einem Zwischenentscheid: Der ihr vorliegende eingeschwärzte Vertrag ist offenzulegen. Hier mein Bericht in der WOZ. Das Verfahren geht weiter; offenbar erst, nachdem die Fachstelle IDG der Staatskanzlei mit dem Zaunpfahl winkt, legt die Uni der Reko den ganzen Vertrag vor – als Entscheidgrundlage.
Anfang Mai 2013: Uni-Pressesprecher Müller ruft Kollegen Daum an: Ob wir denn jetzt nicht, bitte bitte, den Rekurs zurückziehen möchten? Tun wir nicht.
24. Juni 2013: Der designierte Nachfolger für Rektor Fischer Michael Hengartner spricht sich im Interview mit dem «Tages-Anzeiger» für vollständig öffentliche Verträge aus: «Wenn von einem Vertrag 90 Prozent offen und 10 Prozent geheim sind, hilft das kein Jota.»
3. Oktober 2013: Die Reko entscheidet: Die Uni muss von den bisher noch eingeschwärzten Teilen des Vertrags den größten Teil offenlegen. Damit hat erstmals in der Schweiz eine juristische Instanz einen Geheimvertrag einer Hochschule mit einem privaten Geldgeber nach dem Öffentlichkeitsprinzip bewertet. Der Entscheid selber ist unserer Meinung nach von schlechter Qualität, und wir wollen den ganzen Vertrag.
6. November 2013: Rektor Fischer tritt vorzeitig zurück. Er ist über die «Affäre Mörgeli» gestolpert. Sein regulärer Rücktritt war für Sommer 2014 geplant. Nun wird Michael Hengartner sein Amt vorzeitig, am 2. Februar 2014, antreten.
17. November 2013: Wir legen beim Verwaltungsgericht Beschwerde gegen den Reko-Entscheid ein.
25. November 2013: Die Uni legt den nun nur noch wenig eingeschwärzten Vertrag vor. Es zeigt sich: Nicht nur die offizielle Vertragspartnerin der Uni, die UBS Foundation, sondern auch die UBS selber erhält im Vertrag Rechte zugesprochen. Das hat die Uni zu verheimlichen gesucht – ebenso wie der Umstand, dass der UBS Exklusivität zugesichert wird und dass es ein expliziter Ad-personam-Vertrag für Ernst Fehr ist (der gleichzeitig dem Institut für Volkswirtschaft vorsteht, Vizepräsident der UBS Foundation ist und auch dem UBS Center vorstehen wird). Hier mein Artikel in der WOZ dazu. Und hier meine Analyse des ganzen Verfahrens.
19. Dezember 2013: Das Interimsrekorat der Uni beendet die Geheimniskrämerei ganz: Ohne den Gerichtsentscheid abzuwarten, legt die Uni den Vertrag integral offen, dazu zwei bereits abgeschlossene Verträge zu konkreten Lehrstühlen am UBS Center. Was steht in den letzten nun offen gelegten Passagen?Nichts Spektakuläres. Umso unverständlicher ist, dass die Rekurskommission die Einschwärzung dieser Passagen erlaubt hat; umso sicherer, dass wir vor Verwaltungsgericht gewonnen hätten. Gegenüber den Medien bestätigen Interimsrektor Jarren und UBS-Foundation-Präsident Villiger nun, was ich zuerst vermutete und dann auch aus einer Uni-internen Quelle hörte: Die UBS Foundation wollte den Vertrag schon früh im Verfahren offen legen; es war die Uni, die nicht wollte.
28. April 2014: Regierungsrätin und Bildungsdirektorin Regine Aeppli (SP) rechtfertigt den UZH-UBS-Vertrag im Zürcher Kantonsrat aufgrund einer Interpellation von Moritz Spillmann (SP). Während Mattea Meyer von einem «massiven Ausverkauf von Freiheit und Demokratie» spricht, mokiert sich Rochus Burtscher (SVP) über das «ewige Misstrauen linker Ideologen gegenüber der Wirtschaft» und findet es legitim, dass Geldgeber sagen, «in welche Richtung ihr Einsatz verwendet wird.»
2. Geheimverträge in Lausanne
Im Januar 2012 stellte ich, gestützt auf das BGÖ, Akteneinsichtsgesuche an die beiden ETH, mir die folgenden Informationen zur Verfügung zu stellen:
• Die Liste aller Stiftungslehrstühle;
• Verträge mit privaten Sponsoren. Stellvertretend wollte ich von der ETH Zürich den Vertrag über 10 Millionen Franken sehen, den sie mit Syngenta betr. den Lehrstuhl für nachhaltige Agrar-Ökosysteme geschlossen hat, von der ETH Lausanne (EPFL) die Verträge der Hochschule mit Nestlé, namentlich einen Vertrag vom November 2006 betr. zwei Lehrstühle («Nestlé Chairs») am Brain Mind Institute;
• Die Register mit den Interessenverbindungen des wissenschaftlichen Personals, wie sie gemäß den Personalreglementen den jeweiligen Schulleitungen gemeldet werden müssen.
Die Gesuche wurden abgelehnt. ETH-Zürich-Präsident Ralph Eichler gab mir aber informell Einsicht in den verlangten Vertrag und die ETH Zürich teilte mir summarisch mit, welche privaten Donatoren der ETHZ Geld geben – nicht aber, wer genau wie viel wofür (s. unten). EPFL-Präsident Patrick Aebischer sagte mir, ich könne die Verträge selbstverständlich einsehen, denn da stehe nichts Problematisches drin – und wunderte sich, dass seine Rechtsabteilung mir die Einsicht verweigerte. Sie tat das mit Verweis auf eine Geheimhaltungsklausel in den Verträgen.
Gegen die Ablehnung der Gesuche gelangte ich an den Eidg. Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB), der Ende Februar 2014 in einer Empfehlung befand, die Gesuche seien vollständig gutzuheißen. Die beiden ETH akzeptierten die Empfehlung. Zur Argumentation des EDÖB siehe hier.
Nun zeigt sich: Die EPFL räumt Nestlé in ihrem Vertrag vom 21. November 2006 weit gehende Mitspracherechte ein – ganz im Gegensatz zu dem, was mir seinerzeit der damalige EPFL-Pressesprecher Nicolas Henchoz sagte – und was 2008 auch EPFL-Präsident Patrick Aebischer gegenüber L'Hedbo bekräftigte («Certes, il va de soi que l’offre de biotechnologie augmente quand Merck Serono et Nestlé financent cinq chaires dans ce domaine. Mais aucune de ces sociétés ne nous dicte ce que nous devons faire»):
• Nestlé zahlt 5 Millionen Franken pro Lehrstuhl über fünf Jahre und erhält Einsitz in die Berufungskommissionen sowie das Recht, die Berufungen gutzuheissen. Auf den Lehrstühlen sitzen seit 2008 der Ordinarius Johan Auwerx und seit 2013 der Assistenzprofessor Johannes Gräff.
• Weitere 2 bis 4 Millionen Franken pro Jahr zahlt Nestlé für konkrete Forschungsprojekte (bis Ende April 2014 sind laut EPFL effektiv 9,7 Millionen Franken geflossen). Über die Vergabe dieser Gelder entscheiden Gremien, in denen Nestlé und die EPFL je hälftig vertreten sind.
• Schliesslich sieht der Vertrag vor, dass Nestlé bei der EPFL «wissenschaftliche Dienstleistungen» einkauft, was bisher laut EPFL aber nicht geschehen sei.
Sind Geheimverträge mit «guter wissenschaftlicher Praxis» vereinbar? Nein, sagt ohne Wenn und Aber der Politologe und Korruptionsexperte Thomas Kliche von der Universität Stendal-Magdeburg. Die gute Praxis verlangt, dass die akademische Freiheit vollumfänglich gewahrt bleibt. Das bedeutet: Der Inhaber eines Lehrstuhls bestimmt selber und unabhängig vom Sponsor, was er forscht und publiziert. Das ist hier nicht der Fall. Kliche sagt, solche Mitbestimmungsrechte liefen «auf die Selbstaufgabe eines Kerns der akademischen Selbstverwaltung» hinaus.
Die EPFL schreibt auf meine Frage, ob die Lehrstuhlinhaber unter den gegebenen Umständen noch unabhängig sein könnten: «C’est notre politique. Le comité de nomination des chercheurs est d’abord et avant tout scientifique, c’est un processus très long et très exigeant. Mais c’est aussi dans l’intérêt de l’école de ne pas engager un professeur qui soit diamétralement opposé aux centres d’intérêts du mécène pour que la collaboration fonctionne dans un esprit win-win sans que cela n’affecte en rien la liberté de recherche qui s’exercera ensuite. Nous avons maintenant une longue expérience du sujet et dans la pratique les sponsors n’interviennent jamais dans le cadre de ces nominations. Il est arrivé une seule fois dans le cas d’une chaire sponsorisée qu’un sponsor ne soit pas content de notre proposition de candidat. Résultat, l’école a décidé de ne pas poursuivre le pourvoi de cette chaire de recherche avec ce sponsor. Pour la petite anecdote, le sponsor était une institution publique !»
Präsident Aebischers Nestlé-Connection
Die Nähe zwischen der Lausanner Hochschule und dem Lebensmittel geht über den Vertrag von 2006 hinaus. 2011 gründete Nestlé das Tochterunternehmen Nestlé Health Science SA. Im Verwaltungsrat: Patrick Aebischer, EPFL-Präsident.
In einer 2003 von Aebischer unterzeichneten Richtlinie heißt es, Interessenbindungen seien umso heikler, je höher jemand in der Hierarchie der Hochschule stehe. Aebischer steht zuoberst in der EPFL-Hierarchie. EPFL-Angestellte müssen von der Schulleitung eine Bewilligung haben, wenn sie in einem Verwaltungsrat Einsitz nehmen wollen. Und der Präsident? EPFL-Juristin Killias antwortet kurz angebunden: «Potenzielle Interessenskonflikte und die Nebentätigkeiten des Präsidenten und der Vizepräsidenten der EPFL werden dem ETH-Rat einmal pro Jahr gemeldet. Die Dinge sind absolut transparent.»
Ich habe den ETH-Rat – in dem Aebischer ex officio Mitglied ist – gefragt, wie über solche Fälle entschieden werde. Selbstverständlich, sagt ETH-Rats-Sprecher Markus Bernhard, trete die betreffende Person in einer solchen Diskussion Ausstand. Ob denn das kontrovers diskutiert oder nur abgenickt werde? Da muss Bernhard sich erst schlau machen. Seine Antwort schließlich: gar nicht wurde diskutiert. Patrick Aebischer hat den Präsidenten des ETH-Rats, Fritz Schiesser, drüber «informiert», dass er nun im Verwaltungsrat der Nestlé-Tochter sitze. Da hat jemand seine Aufsichtspflicht nicht wahrgenommen.
Nestlés Interesse
Nestlé ist weltweit so präsent, dass der Konzern geografisch kaum mehr wachsen kann. Sein wichtigstes Wachstumsfeld sieht er im Grenzbereich zwischen Ernährung und Pharma. Das Stichwort heißt «functional food» – Diäten, die Krankheiten vorbeugen; am liebsten «personalisiert». Nestlé sieht hier nach eigener Mitteilung einen Geschäftsbereich mit einem Potenzial von 100 bis 150 Milliarden Dollar jährlich.
Der Konzern ist so groß, dass er sich die besten Wissenschafterinnen und Wissenschafter problemlos in ein konzerneigenes Forschungszentrum holen könnte. Was sich Nestlé an der ETH Lausanne kauft, istGlaubwürdigkeit: Die Schlagzeile «Nestlé entwickelt Diät gegen Alzheimer» ist nicht das selbe wie «ETH-Forscher entwickeln Diät gegen Alzheimer».
Bittere Ironie dabei: Tatsächlich wird immer klarer, dass Alzheimer mit Ernährung zu tun hat. Seit einigen Jahren verdichten sich Forschungsresultate, die nahe legen, Alzheimer als eine Form von Diabetes (Zuckerkrankheit) zu sehen; manche Forscherinnen und Forscher sprechen von «Diabetes Typ 3». Diabetes ist, genauso wie Adipositas (Fettsucht) eine Krankheit, deren Häufigkeit in den letzten drei Jahrzehnten rasant zugenommen hat (namentlich in den USA). Und an dieser Zunahme hat die Lebensmittelindustrie beträchtlichen Anteil, indem sie seit den 1970er Jahren ihre Produkte immer stärker mit Fructosesirup aus Mais (high fructose corn syrup) süßt, einem Süßstoff, der zu Sucht führt – und dick macht. Die Nahrungsmittelindustrie führte Kampagnen, um zu verhindern, dass sich diese Erkenntnis weit verbreitete. Mit anderen Worten: Die Nahrungsmittelindustrie hat dazu beigetragen, dass die Menschen immer dicker werden, und gut daran verdient; nun will sie gegen das Dickwerden und seine Begleiterkrankungen Diäten anbieten – um noch einmal zu verdienen.
3. Mehr Transparenz an der ETHZ
Obwohl die beiden ETH ihre Antworten an mich miteinander abgesprochen hatten, fielen sie sehr unterschiedlich aus. Für die EPFL antwortete Hausjuristin und «General Counsel» Susan Killias so, wie es sich für Juristinnen gehört: mit Begründungen, die Rechtstexte zitieren.
Für die ETHZ antwortete Präsident Ralph Eichler. Er gab zum Beispiel summarisch bekannt, wie viele Stiftungslehrstühle es in welchen Bereichen gebe und wer die Stifter seien, aber keine präzise Liste. Begründung dafür, weshalb ich nicht die gewünschte Information erhielt, gab es keine. Weiter bot mir Eichler an, mich mündlich vollständig über den Vertrag mit Syngenta zu informieren. Zuvor schon hatte mir die ETH-Kommunikationsabteilung angeboten, den Vertrag einzusehen – nur zitieren dürfe ich nicht daraus. Juristisch ergibt das keinen Sinn: Entweder, eine Information ist vertraulich – und dann darf ich sie gar nicht sehen. Oder sie ist nicht vertraulich – und dann her damit! Aus Eichlers Antwort sprach kein Jurist, sondern der Parton, der bestimmt, was er sagen will und was nicht.
Im Gespräch konnte Eichler einleuchtend darlegen, weshalb er die Verträge nicht ganz offen legen will: Die Formalitäten sind nicht bei allen Geldgebern die selben. Eichler fürchtet Missstimmungen, wenn Donator A sieht, dass Donator B andere Bedingungen habe. Auf meinen Vorschlag, die Verträge zu publizieren, die Stellen, die Formalitäten betreffen, aber abzudecken, meint er: Eine Offenlegung mit abgedeckten Passagen würde erst recht so verstanden, als hätte man etwas zu verbergen...
Den Vertrag mit Syngenta habe ich gelesen. Ich kann bestätigen, dass die Unabhängigkeit des Lehrstuhls, seine Forschungs- und Publikationsfreiheit ausdrücklich garantiert sind. Problematisch scheint mir, dass Syngenta einen Sitz in der ca. fünfzehnköpfigen Berufungskommission erhält – und zwar einen privilegierten, denn wenn Syngenta Vorbehalte gegen die Wahl der Kommission anmeldet, muss der Präsident diese «zur Kenntnis nehmen» (Eichler versichert, dass er die Wahl der Kommission, sollte ein Donator Bedenken anmelden, dennoch durchsetze; notfalls unter Androhung, das Geld zurückzugeben – und das öffentlich zu machen). Für andere Universitäten käme das nicht in Frage: So sagt man bei der Uni Basel, ein Einsitz des Geldgebers in der Berufungskommission wäre mit der akademischen Unabhängigkeit nicht vereinbar.
Ende Februar 2014 hat der Eidg. Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte nach einem Schlichtungsverfahren mein Akteneinsichtsgesuch an die ETH Zürich auf der ganzen Linie gutgeheißen.Zur Argumentation des EDÖB siehe hier.
Eine Liste mit allen Stiftungslehrstühlen der ETHZ hat die ETHZ Foundation infolge der Gutheißung meines Gesuchs durch den EDÖB auf ihrer Website publiziert.
Laut ETHZ-Schulleitung und ETHZ Foundation legt die Schulleitung fest, was für Lehrstühle es geben soll, und sucht danach Geldgeber – man akzeptiert also keine Donationen für Lehrstühle, die man von sich aus eigentlich gar nicht haben wollte. Das war aber nicht immer so: Der Lehrstuhl für Kernenergiesysteme, unterstützt von Alpiq, Axpo, BKW und CKW, wurde 2006 unter dem damaligen ETHZ-Präsidenten Ernst Hafen neu besetzt. Ursprünglich wollte die ETHZ den Lehrstuhl nicht weiterführen, nachdem der Vorgänger des jetzigen Lehrstuhlinhabers emeritiert wurde. Die Stromwirtschaft machte Druck, und die ETHZ gab nach. Auch ein neuer Master-Studiengang wurde damals, gemeinsam mit der EPFL und dem Paul Scherrer Institut, ins Leben gerufen. Ich habe Präsident Hafen damals gefragt, ob es ein Zufall sei, dass die ETHZ einen solchen Studiengang gerade zu der Zeit schaffe, da die Stromwirtschaft ihre Kampagnen für neue Atomkraftwerke in der Schweiz zu verstärken beginne und ob die ETHZ einen Industriezweig bediene? Hafens Antwort war bemerkenswert offen: «Wir pflegen einen intensiven Austausch mit der Wirtschaft, auch mit der Elektritzitätswirtschaft: Was fordert diese, was können wir leisten? Wir sind zu neunzig Prozent vom Staat finanziert, also haben wir eine Verpflichtung, Leute auszubilden, die unser Land braucht. Die Elektrizitätsbranche hat einen Umsatz von 23 Milliarden Franken. Wenn davon acht Prozent in Forschung und Entwicklung gehen, wäre ein Teil davon in der ETH sicher gut investiert.»
4. Fragwürdiger Persönlichkeitsschutz
Das verlangte Register mit den Interessenverbindungen gab mir keine der beiden ETH: Man beruft sich auf den Schutz der Persönlichkeitsrechte der betreffenden Personen. Es bestehe die «Gefahr einer Vorverurteilung der betroffenen Sponsoren und Lehrstuhlinhaber». Interessanterweise hatte mir EPFL-Hausjuristin Susan Killias bei meiner ersten Anfrage – wo ich mich noch nicht auf das BGÖ berief – erklärt, dieses Register werde zwar nicht publiziert, sei aber «nicht geheim». Killias bemerkte in ihrer jetzigen ablehnenden Antwort zudem schnippisch, in dem Register seien unter anderem Verwaltungsratsmandate vermerkt, und es stehe mir frei, diese in den jeweiligen Handelsregistern zu erfragen (der Aufwand, den das bedeuten würde, wirkt natürlich prohibitiv).
Spricht der Persönlichkeitsschutz gegen eine Offenlegung der Interessen des wissenschaftkilchen Personals der beiden ETH? Der Eidg. Öffentlichkeitsbeauftragte bestreitet das. Er hat bereits 2010 entschieden, dass sich die Mitglieder der Eidg. Impfkommission nicht auf Persönlichkeitsschutz berufen könnten. In meinem Fall entscheidet er wiederum zugunsten der Offenlegung: «Der Beauftragte erachtet den Hinweis der EPFL auf das Risiko von vorschnellen Vorverurteilungen der betroffenen Sponsoren und Lehrstuhlinhaber und eine damit einhergehende mögliche Ehrverletzung von betroffenen Personen durch Medienberichterstattungen, wie sie etwa ein ähnlicher Sachverhalt zwischen der UBS und der Universität Zürich zur Folge hatte, als nicht überzeugend. Vielmehr kann die Offenlegung entsprechender Zusammenarbeitsverträge gerade im Gegenteil dazu führen, dass keine medialen Vorverurteilungen in der Öffentlichkeit entstehen.»
Die «gute wissenschaftliche Praxis» verlangt heute, dass Wissenschafterinnen und Wissenschafter Interessenbindungen, die mit ihrer wissenschaftlichen Arbeit in Konflikt geraten könnten, offen legen. So verlangen zahlreiche wissenschaftliche Fachzeitschriften eine Offenlegung der Interessen von ihren Autorinnen und Autoren (dass diese Pflicht selten eingehalten wird, ist eine andere Geschichte), ebenso Kongressveranstalter von ihren Referentinnen und Referenten. Wer wissenschaftlich arbeiten und also publizieren und Vorträge halten will, muss mithin bereit sein, seine Interessen offen zu legen – da ist der Persönlichkeitsschutz ein tönernes Argument.
Ein öffentliche einsehbares Register der Interessenbindungen von Wissenschafterinnen und Wissenschaftern. das fordert Francis Collins, Direktor der US-amerikanischen Wissenschafts-Förderagentur National Institutes of Health, wie Brian Deer im Guardian berichtet.
5. Ein Blick zur Uni Basel
Auch der Kanton Basel kennt das Öffentlichkeitsprinzip – erst seit dem 1. Januar 2012. Daran scheint sich die Universität indes erst gewöhnen zu müssen. Die Tageswoche wollte nämlich wissen, wie viel Geld die Uni Basel von wem erhält – und die Uni wollte es nicht sagen. Erst nach monatelanger Hartnäckigkeit konnte dieTageswoche Resultate publizieren. Seine Erfahrungen hat Kollege Simon Jäggi hier beschrieben.
Und auch die Uni Basel hat die Öffentlichkeit falsch informiert. Ich fragte die Schulleitung Ende 2011, ob ein Lehrstuhlstifter in Basel – wie an den beiden ETH – einen Sitz in der Berufungskommission erhalte. Nein, lautete die dezidierte Antwort: «Ein Sitz des Geldgebers in der Berufungskommission wäre mit der wissenschaftlichen Unabhängigkeit nicht vereinbar.» Doch ein paar Monate später erzählte mir Thomas Cueni, Geschäftsführer von Interpharma, des Branchenverbands, der an der Uni Basel den Lehrstuhl für Gesundheitsökonomie stiftet, von den Sitzungen der Berufungskommission, an denen er – wenn auch ohne Stimmrecht – teilgenommen habe. Die Schulleitung musste auf meine erneute Anfrage einräumen, dass das «in seltenen Fällen» vorkomme.
Der Vertrag selber ist übrigens geheim; noch hat niemand ihn gestützt auf das Basler Informationsgesetz zu sehen verlangt. Geheim halten will ihn die Uni, nicht der Stifter: Laut Thomas Cueni hätte Interpharma es bevorzugt, den Vertrag zu publizieren.
6. Blick ins Nachbarland: Uni Köln und Bayer; Hochschulwatch
In Deutschland wird ebenfalls gestritten, ob Verträge über Stiftungslehrstühle öffentlich sein sollen oder nicht. 2011 wurde ein geheim gehaltener Vertrag zweier Berliner Unis (HU und TU) mit der Deutschen Bank publik, in dem die Unis der Bank weit gehende Mitspracherechte eingeräumt hatten (so behielt sich die Bank vor, wissenschaftliche Publikationen zu genehmigen oder zu verbieten). Die HU distanzierte sich danach von dem Vertrag, die TU verteidigte sie. Der industrienahe Stifterverband für die Wissenschaft sprach sich für eine künftige Offenlegung von Kooperationsvereinbarungen zwischen Unternehmen und Hochschulen aus, und einRechtsgutachten des Bundestags befand, es spreche nichts gegen eine Pflicht zur teilweisen Veröffentlichung von geheimen Verträgen zwischen Unternehmen und Hochschulen.
Indes weigert sich die Universität Köln, einen Vertrag mit Bayer aus dem Jahr 2008 offen zu legen. Das Verwaltungsgericht Köln hat eine Klage auf Offenlegung abgelehnt. Anders sieht es der Beauftragte für Informationsfreiheit des Landes Nordrhein-Westfalen. In seinem Bericht für die Jahre 2011 und 2012schreibt er: «Die regelmäßige Offenlegung der Finanzierung von Forschungsprojekten ist nach Auffassung der Informationsfreiheitsbeauftragten ein geeignetes Instrument, um die Freiheit der Forschung zu schützen, indem einseitige Abhängigkeiten oder auch nur deren Anschein vermieden wird. Eine reine Selbstverpflichtung der Universitäten und Forschungseinrichtungen ist hierfür nicht ausreichend. Es bedarf vielmehr konsequenter Regelungen in den Informationsfreiheitsgesetzen des Bundes und der Länder.»
Nähere Informationen zum Fall Uni Köln-Bayer gibt es hier.
Die Taz hat ein eigenes Dossier zur Zusammenarbeit zwischen Industrie und deutschen Hochschulen eingerichtet und zusammen mit Transparency International Deutschland das Wiki Hochschulwatch erstellt, das über Verbindungen deutscher Hochschulen zur Privatwirtschaft unterrichtet.
7. Mehr zum Thema: Studie Cui bono – Wer bestimmt, was geforscht wird? (2013).