Die ETH Lausanne (EPFL) hat Nestlé im Zusammenhang mit einem Lehrstuhlsponsoring Mitspracherechte eingeräumt, die weiter gehen, als was beispielsweise die Uni Zürich der UBS zugestanden hat. So hattte Nestlé – respektive die Nestlé-Tochter Nestec – das Recht, die Inhaber der beiden «Nestlé-Chairs» zu bestätigen, und kann mit Vetorecht über Forschungsprojekte am Brain Mind Institute der EPFL mitbestimmen. So steht es im als geheim klassierten Vertrag zwischen der EPFL und Nestec vom 21. November 2006, den die EPFL auf Geheiß des Eidg. Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) nun offen gelegt hat. Der Entscheid des EDÖB erfolgte aufgrund eines Akteneinsichtsgesuchs, das der Journalist Marcel Hänggi im Auftrag der WOZ gestellt hat. |
Forschen im Win-Win-Geist
Nun zeigen Recherchen der WOZ, dass die EPFL dem Nahrungsmittelgiganten für viel weniger Geld wesentlich weiter gehende Rechte einräumt als die UZH der Grossbank – und weiter gehende, als die EPFL selber bislang zuzugeben bereit war.
Die Wahrheit des Pressesprechers Bei der Zusammenarbeit geht es um die Wirkungen der Ernährung auf die Hirnentwicklung. Nestlé rechnet auf dem Gebiet der Gesundheitsnahrung nach eigenen Angaben mit einem Marktpotenzial von 100 bis 150 Milliarden Dollar pro Jahr. Die Kooperation, sagte der damalige EPFL-Pressesprecher Nicolas Henchoz Ende 2006 gegenüber der WOZ, sei «charakteristisch» für die Art Forschung, die man an der damals neuen Life-Science-Fakultät betreiben wolle (siehe WOZ Nr. 49/2006). Sie umfasst unter anderem zwei Lehrstühle, die «Nestlé Chairs».
Die WOZ berichtete seinerzeit mit Skepsis, schrieb aber: «Die Verträge sind sauber.» Denn: Nestlé erhalte kein Mitspracherecht, was die einzelnen Forschungsprojekte, die Lehrstühle und die Publikation der Forschungsresultate angeht – womit die akademische Freiheit gewahrt sei. So stellte es Pressesprecher Henchoz damals dar. Überprüfen liessen sich seine Aussagen nicht, denn der Vertrag war als geheim klassiert. Nun hat die WOZ seine Offenlegung erstritten (vgl. «Die Akteneinsichtsgesuche» im Anschluss an diesen Text), und es zeigt sich: Das war nicht die Wahrheit.
- Gemäss Vertrag zahlt Nestlé (respektive die Nestlé-Tochter Nestec) 5 Millionen Franken pro Lehrstuhl über fünf Jahre und erhält Einsitz in die Berufungskommissionen sowie das Recht, die Berufungen gutzuheissen. Auf den Lehrstühlen sitzen der Ordinarius Johan Auwerx (seit 2008) respektive der Assistenzprofessor Johannes Gräff (seit 2013).
- Weitere 2 bis 4 Millionen Franken pro Jahr zahlt Nestec für konkrete Forschungsprojekte (bis dato sind laut EPFL effektiv 9,7 Millionen Franken geflossen). Über die Vergabe dieser Gelder entscheiden Gremien, in denen Nestec und die EPFL je hälftig vertreten sind.
- Schliesslich sieht der Vertrag vor, dass Nestec bei der EPFL «wissenschaftliche Dienstleistungen» einkauft, was bisher laut EPFL aber nicht geschehen sei.
2011, also nach Abschluss des Vertrags, hat Nestlé die Tochtergesellschaft Nestlé Health Science gegründet, deren Forschungsabteilung auf dem EPFL-Campus beheimatet ist und in deren Verwaltungsrat EPFL-Präsident Patrick Aebischer sitzt (siehe WOZ Nr. 17/2012).*
Können Lehrstuhlinhaber unabhängig über ein Thema forschen, das für Nestlé kommerziell höchst interessant ist, wenn ihre Einstellung Nestlés Plazet erfordert hat und für ihre Forschung Geldtöpfe zur Verfügung stehen, über die Nestlé wacht? Die offizielle Stellungnahme der EPFL lautet: «Das ist unsere Politik. Es ist im Interesse der Hochschule, keinen Professor einzustellen, der den Interessen des Mäzens diametral entgegensteht, damit die Zusammenarbeit in einem Win-win-Geist funktioniert, ohne dass dadurch Forschungsfreiheit beeinträchtigt würde.»
Er sei «total unabhängig» und werde in der Fachwelt auch so wahrgenommen, sagt Professor Johan Auwerx. Er teile keine Daten und Resultate mit Nestlé. Sein Kollege Gräff lacht, als er auf Nestlé angesprochen wird. Er habe selber erst nach Stellenantritt erfahren, dass sein Lehrstuhl «Nestlé» im Namen trage und zuerst gedacht, das sei ein Fehler. Es störe ihn allerdings nicht: Er fühle sich unabhängig – er zeige Nestlé ja nicht vorgängig, was er publiziere –, und ausser einem gemeinsamen Essen habe es in den sechs Monaten, seit er an der EPFL sei, keine Kontakte gegeben.
«Das geht gar nicht», findet dagegen Markus Müller. Der Staatsrechtler der Universität Bern war einer der InitiantInnen des «Zürcher Appells» gegen das UBS-Sponsoring an der Uni Zürich. Zum EPFL-Nestlé-Abkommen sagt er: «Damit wird direkter, massiver und noch unsensibler in die Forschungsfreiheit eingegriffen als im Fall UZH–UBS.» Thomas Kliche, der sich als Bildungsforscher der Uni Magdeburg-Stendal mit der Frage der Hochschulfinanzierung befasst, sagt, ein Vetorecht bei der Berufung laufe «auf die Selbstaufgabe eines Kerns der akademischen Selbstverwaltung» hinaus. Wie viele Hochschulen den Stiftern ihrer Lehrstühle so weitgehende Mitspracherechte einräumen, weiss Kliche nicht: Die meisten Verträge seien bis heute geheim.
Darf die EPFL das? Ihr Aufsichtsorgan, der ETH-Rat, antwortet knapp. Es sei bei Kooperationen mit privaten Geldgebern «oberstes Gebot, dass die Freiheit der wissenschaftlichen Lehre und Forschung gewahrt bleibt», doch liege es «im Zuständigkeitsbereich der EPFL», wie sie das umsetze.
Folgt bald eine Regulierung? Warum hat die EPFL 2006 gelogen? Darauf angesprochen, schreibt Nicolas Henchoz, mittlerweile Adjunkt des Präsidenten, per E-Mail, man könne achtjährige, aus dem Zusammenhang gerissene Aussagen leicht missverstehen. Aber da gab es keinen missverständlichen Zusammenhang.
Doch zur Ehrenrettung muss man sagen: Die EPFL ist nicht allein. Von vier Universitäten, die die WOZ bisher zum Lehrstuhlsponsoring befragte, sagten drei nicht die Wahrheit. Neben der EPFL versuchte etwa die Uni Zürich, von ihrem Vertrag mit der UBS einen falschen Eindruck zu erwecken. Und die Uni Basel sagte, es komme bei ihr nicht infrage, dass ein Geldgeber in der Berufungskommission sitze – und musste dann zugeben, dass das eben doch vorkommt. Einzig die ETH Zürich sagte nie die Unwahrheit. Es scheint eine Diskrepanz zu bestehen zwischen dem, was die Hochschulen in der Schweiz tun, und dem, wozu sie öffentlich stehen wollen.
Die Diskrepanz dürfte demnächst auf dem politischen Parkett zur Sprache kommen: Die nationalrätliche Wissenschaftskommission hat für ihre Sitzung vom 16. Mai VertreterInnen der Universitäten und der beiden ETH zu einem Hearing über die private Hochschulfinanzierung geladen. «Noch setzen wir in der Schweiz auf die Selbstregulierung», sagt Kommissionspräsident Matthias Aebischer (SP, Bern) gegenüber der WOZ. «Wir beobachten jedoch die Vorkommnisse genauestens. Sollten es die ETH und die Universitäten übertreiben, wird der Ruf nach einer Regulierung unweigerlich folgen.»
Marcel Hänggi
*Nachtrag: Ein halbes Jahr nach Erscheinen dieses Artikels, am 18. Januar 2015, diskutierte der ETH-Rat die Nebenbeschäftigungen Patrick Aebischers und untersagte ihm, länger Mitglied des Verwaltungsrats von Nestlé Health Science zu bleiben. Das Aufsichtsgremium hatte diese Nebenbeschäftigung Aebischers – entgegen seiner Pflicht – zuvor nicht bewilligt, sondern lediglich formlos zur Kenntnis genommen.
Die Gesuche
Das Gesuch verlangte Einsicht in:
- die Verträge der EPFL mit Nestlé respektive der ETHZ mit Syngenta, betreffend finanzielle Unterstützung von Lehrstühlen. Die ETHZ hat ihren Syngenta-Vertrag der WOZ informell bereits früher gezeigt (siehe WOZ Nr. 6/2012). Die ETHZ Foundation hat zudem infolge der Akteneinsichtsgesuche die Liste aller privat unterstützten Lehrstühle an der ETHZ publiziert: www.ethz-foundation.ch/index.php/projekte/gefoerderte-projekte/
- die Listen mit den von den LehrstuhlinhaberInnen deklarierten persönlichen Interessenbindungen. Die ETHZ hat diese noch nicht bereitgestellt. An der EPFL haben 185 von 306 ProfessorInnen Nebenbeschäftigungen deklariert, etwa 125 ProfessorInnen (die Angaben lassen sich nicht immer eindeutig zuordnen) weisen Interessenbindungen mit Unternehmen oder Wirtschaftsverbänden aus. Die Liste ist im Anschluss an diesen Text zu finden.
> Abkommen zwischen Nestlé und der EPFL (Das Dokument ist ab sofort auch auf der Webseite www.oeffentlichkeitsgesetz.ch einsehbar)
> Von LehrstuhlinhaberInnen deklarierte persönliche Interessenbindungen (auf der Webseite www.oeffentlichkeitsgesetz.ch einsehbar)