Doch der Handel mit Emissionsrechten hat einen riesengroßen Vorteil: Er ließe ein Abkommen zu, das jedem Menschen auf der Welt die gleichen Rechte, Treibhausgase zu emittieren, zugesteht (respektive jedem Staat Emissionsrechte proportional zu seiner Einwohnerzahl). Das schlägt beispielsweise der Wissenschaftliche Beirat Globale Umweltveränderungen der deutschen Bundesregierung vor (siehe die WOZ von heute). Ohne die Flexibilität des Handels ist das nicht möglich, weil die Einwohner Europas oder Nordamerikas beim allerbesten Willen nicht ab morgen nur noch so viele Treibhausgase produzieren können, wie erlaubt sind. Mit dem Handel ist das möglich: Die Staaten, die hohe Pro-Kopf-Emissionen aufweisen, müssen Rechte von denen mit niedrigen Werten abkaufen - was gerade auch noch die nötigen Finanztransfers auslöst.
Ein Emissionshandel müsste aber die folgenden Bedingungen erfüllen: - Handel nur mit messbaren Emissionen. Das sind im wesentlichen CO2-Emissionen aus der Verbrennung fossiler Energieträger und aus der Zementproduktion. CO2-Emissionen aus der Landnutzung und Abholzung, Emissionen von Methan, Lachgas lassen sich nur sehr grob abschätzen und müssen anders geregelt werden.
- Synthetische Treibhausgase müssen verboten respektive ihre Vernichtung vorgeschrieben werden, statt dass sie in einen Emissionshandel einbezogen werden.
- So lange sich nur ein Teil der Staaten einer verbindlichen Emissionsbegrenzung unterwirft, darf es nicht sein, dass (hypothetische) Treibhausgasreduktionen aus den anderen Staaten zugekauft werden (wie das heute im Clean Development Mechanism geschieht).
- Projektbasierte Emissionsreduktionen sind immer hoch hypothetisch und kaum kontrollierbar, deshalb auch eine gigantische Einladung zu Korruption. Sie dürfen nicht erlaubt sein.
- Es ist nicht sinnvoll, den CO2-Output aus der Wirtschaft dem Handel zu unterwerfen (wie es das EU-Handelsschema tut), denn CO2 gelangt an Milliarden Stellen in die Atmosphäre. Statt dessen muss der Kohlenstoff-Input einem Handel unterworfen werden, der nur an relativ wenigen Stellen (Importeure respektive Produzenten von Öl, Kohle, Gas) stattfindet.
- Die Emissionsrechte müssen auf internationaler Ebene nach dem Pro-Kopf-Prinzip vergeben werden. Heute ist es sowohl unter Kioto wie unter dem EU-Emissionshandel so, dass am meisten Rechte erhält, wer bisher am meisten Treibhausgase emittiert hat (so genanntes Grandfathering-Prinzip).
- Auf nationaler Ebene müssen die Emissionsrechte versteigert und dürfen nicht (wie heute in der EU mehrheitlich) verschenkt werden. Die Einnahmen aus der Versteigerung werden pro Kopf an die Bevölkerung ausbezahlt.
- Vor allem: Emissionshandel heißt auf englisch «Cap and Trade». Das sind zwei Elemente - umweltwirksam ist nicht das Element Trade (Handel), sondern Cap, was im Grunde eine Rationierung ist. Dieses Cap - die Menge der Emissionsrechte, die ausgegeben wird - muss nach den wissenschaftlich erkannten Erfordernissen vergeben werden. Laut WBGU dürfen insgesamt noch 750 Milliarden Tonnen CO2 emittiert werden - dann muss Schluss ein. Die Emissionsrechte für 750 Milliarden Tonnen gilt es auf die nächsten vierzig Jahre zu verteilen (was durchschnittlich 2,7 Tonnen pro Erdbewohner ergibt, nach heutiger Einwohnerzahl - so viel, wie derzueit beispielsweise Kuba oder Botswana ausstoßen!).
Das Ganze etwas unterhaltsamer hier.