5. Unterlagen zu Offenlegungspflicht und Öffentlichkeitsprinzip
• Die Akademien der Wissenschaften Schweiz haben diverse Richtlinien / Reglemente zur «wissenschaftlichen Integrität». Sie regeln unter anderem Transparenzpflichten. www.akademien-schweiz.ch/index/Schwerpunktthemen/Wissenschaftliche-Integritaet.html
• Gesetze über das Öffentlichkeitsprinzip in der Verwaltung (kantonal und auf Bundesebene):
Das Öffentlichkeitsprinzip, in der Schweiz noch jung (auf Bundesebene: seit 2006), besagt: Alle Informationen der Verwaltung (und dazu gehören auch die Universitäten!) sind, sofern nicht ein paar genau definierte Ausschlussgründe dagegen sprechen, öffentlich zugänglich. Das geht allerdings im konkreten Anwendungsfall oft nicht ohne juristische Kämpfe ab. Hierzu existiert seit 2011 eine ausgezeichnete Dienstleistung für Journalist/innen in Form einer Website: Alle relevanten Gesetzes- und Verordnungstexte, Fallbeispiele und Musterbriefe!
Zwei frühe erfolgreiche Beispiele, wie Journalistinnen mithilfe des Öffentlichkeitsgesetzes Transparenz herstellte: Die Eidgenössische Kommission für Impffragen, die den Bundesrat berät, musste aufgrund der Intervention einer Journalistin und gegen den Willen des Bundesamts für Gesundheit die Interessenverbindungen ihrer Mitglieder offen legen; ebenso erging es Swissmedic bzgl. Interessenverbindungen ihrer Expert/innen.
• Meine eigenen (durchwegs erfolgreichen) Recherchen mithilfe des Öffentlichkeitsprinzips (Vertrag der Uni Zürich mit UBS Foundation; Vertrag der ETH Zürich mit Syngenta; Vertrag der EPF Lausanne mit Nestlé Health Science; Interessenbindungen von ETHZ- und EPFL-Angehörigen dokumentiere ich hier.
• Gesetze über das Öffentlichkeitsprinzip in der Verwaltung (kantonal und auf Bundesebene):
Das Öffentlichkeitsprinzip, in der Schweiz noch jung (auf Bundesebene: seit 2006), besagt: Alle Informationen der Verwaltung (und dazu gehören auch die Universitäten!) sind, sofern nicht ein paar genau definierte Ausschlussgründe dagegen sprechen, öffentlich zugänglich. Das geht allerdings im konkreten Anwendungsfall oft nicht ohne juristische Kämpfe ab. Hierzu existiert seit 2011 eine ausgezeichnete Dienstleistung für Journalist/innen in Form einer Website: Alle relevanten Gesetzes- und Verordnungstexte, Fallbeispiele und Musterbriefe!
Zwei frühe erfolgreiche Beispiele, wie Journalistinnen mithilfe des Öffentlichkeitsgesetzes Transparenz herstellte: Die Eidgenössische Kommission für Impffragen, die den Bundesrat berät, musste aufgrund der Intervention einer Journalistin und gegen den Willen des Bundesamts für Gesundheit die Interessenverbindungen ihrer Mitglieder offen legen; ebenso erging es Swissmedic bzgl. Interessenverbindungen ihrer Expert/innen.
• Meine eigenen (durchwegs erfolgreichen) Recherchen mithilfe des Öffentlichkeitsprinzips (Vertrag der Uni Zürich mit UBS Foundation; Vertrag der ETH Zürich mit Syngenta; Vertrag der EPF Lausanne mit Nestlé Health Science; Interessenbindungen von ETHZ- und EPFL-Angehörigen dokumentiere ich hier.