Diese Ausgangslage ist für all diejenigen praktisch, die nicht gern zugeben, dass ihnen Umweltvorschriften lästig sind: Statt den Vorschriften selbst greifen sie die Instrumente zu ihrer Durchsetzung an – vom Verbandsbeschwerderecht über Bewilligungsverfahren bis zu Meldepflichten – und bedienen dabei das Narrativ der «Verhinderer», die es zu stoppen gelte.
Editorial zum Heft 5/2024 von Umweltrecht in der Praxis (Tagungsband zur Jahrestagung der Vereinigung für Umweltrecht VUR zum Thema «40 Jahre Bundesgesetz über den Umweltschutz»). Für die meisten für Leute, die keine juristische Fachzeitschriften lesen und keine rechtswissenschaftliche Tagungen besuchen, ist Recht etwas Unangenhmes. Die Politik macht Gesetze und wer sich nicht daran hält, muss bestraft werden. Aber an ein Gericht gelangen, um sein Recht einzufordern? Unsympathisch. Das tun Streithähne; die sprichwörtlichen Esel, die stehen bleiben, statt gescheiter zu sein und nachzugeben.
Diese Ausgangslage ist für all diejenigen praktisch, die nicht gern zugeben, dass ihnen Umweltvorschriften lästig sind: Statt den Vorschriften selbst greifen sie die Instrumente zu ihrer Durchsetzung an – vom Verbandsbeschwerderecht über Bewilligungsverfahren bis zu Meldepflichten – und bedienen dabei das Narrativ der «Verhinderer», die es zu stoppen gelte. Comments are closed.
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AutorMarcel Hänggi Themen
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